Baucontrolling

Baucontrolling · 20. August 2019
Ansprüche gegenüber dem verantwortlichen Unternehmer und/oder Planer bei Baumängeln verjähren 5 Jahren nach Abnahme bzw. Übergabe des Bauwerkes, unabhängig davon, ob die Regeln des Obligationenrechts (Art. 371 OR) zur Anwendung gelangen oder die Parteien die Gewährleistungsregeln des SIA (Art. 180 SIA-Norm 118) vereinbart haben.

Baucontrolling · 11. April 2019
Als Bauherr suchen Sie Sicherheit während der Umsetzung Ihres Bauprojektes. Sicherheit, dass die mit Ihnen vereinbarten Projektziele erreicht werden, Sicherheit, dass Abweichungen frühzeitig erkannt und korrigiert werden.

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