Die unendliche Geschichte des Eigenmietwerts
Fällt der Eigenmietwert, fällt in der Steuerrechnung die Möglichkeit des Schuldzinsabzugs. Das gilt gemäss Vorschlag auch für die meisten Investitionsabzüge.
Die Besteuerung von Wohneigentum ist seit Jahren ein umstrittenes Thema in der Politik. Im Zentrum steht der Eigenmietwert, zu dessen Abschaffung die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) sich Ende Mai durchgerungen hat. Im Gegenzug sollen Schuldzinsen und auf Bundesebene Investitionen in die eigene Liegenschaft nicht mehr von den Steuern abgezogen werden dürfen.
Die Vorlage, die in der WAK-S mit neun gegen zwei Stimmen und einer Enthaltung schlank durchging, wird noch viel zu reden geben. Sie liegt nun beim Bundesrat zur Stellungnahme. Will die Regierung Änderungsanträge einbringen, kommt nochmals die Kommission zum Zug, bevor die Vorlage vermutlich in der Herbstsession in den Ständerat kommt.
Quelle: fuw.ch