Ein Stolperstein für Bauherren: Dienstbarkeiten
Manchmal reicht es nicht, dass ein Bauvorhaben dem Zonenplan und der Bauordnung genügt. Der Grundbuchauszug gibt Aufschluss.
Auf Grundstücken sind oft Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Sie können dem Grundeigentümer Vor- oder Nachteile bringen. Dazu zählen die Beeinträchtigung von Bauvorhaben oder im Extremfall gar dessen Verhinderung. Ein rechtzeitiger Blick ins Grundbuch – vor dem Kauf der Parzelle bzw. vor der Überbauung – ist in jedem Fall angezeigt.
Bauten müssen Zonenplan und Bauordnung einhalten und somit öffentlich-rechtliche Vorschriften erfüllen. Mit im Spiel sein können im Grundbuch eingetragene Einschränkungen, die auf Baulinien beruhen, die Strasse oder Trottoir sichern. Durchleitungsrechte für Werkleitungen (Strom, Gas, Wasser) sind ein weiterer Punkt.
Quelle: fuw.ch