Elektromobilität erreicht Stockwerkeigentümer

Elektromobilität erreicht Stockwerkeigentümer

Der Einbau von Ladestationen für Elektroautos in Einstellhallen wird zum Thema. Eine Zustimmung der Gemeinschaft ist Voraussetzung.

Noch haben Elektroautos einen geringen Anteil an der Fahrzeugflotte, die in der Schweiz unterwegs ist. Doch das Interesse an der Elektromobilität und damit die Nachfrage nach Ladestationen steigen. Einstellhallen in Wohnüberbauungen bieten sich zur Einrichtung an. Vermieter von Garagenplätzen und Miteigentümer von Abstellflächen in Tiefgaragen sind mit diesem neuen Thema konfrontiert.

Für Interessenten an Ladestationen ist der Weg dazu nicht hindernisfrei. Eigentümer von Abstellplätzen haben darauf nur ein Nutzungsrecht, wobei eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung dies genau regelt. Ein Recht zur Installation einer Ladestation gehört nicht dazu. Die Einstellhallen selbst gehören inklusive Leitungen, Einrichtungen und Anschlüssen der Miteigentümergemeinschaft. Es ist deshalb diese Gemeinschaft, die einer Ladestation zustimmen muss. Somit muss der Interessierte einen Antrag an die Miteigentümergemeinschaft stellen, die an der Eigentümerversammlung darüber zu entscheiden hat. Ein technisches Dossier der Ladeinfrastruktur bietet eine Entscheidungshilfe. Handelt jemand eigenmächtig ohne Zustimmung der Gemeinschaft, riskiert er, dass Letztere die Beseitigung der Einrichtung und die Rückführung des Abstellplatzes in den rechtmässigen Zustand verlangt.

 

Quelle: fuw.ch

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