Nachschusspflicht als Risiko
Eine niedrige Belehnung des Eigenheims bietet einen Sicherheitspuffer. Eine Verzögerung in der Nachfrage sollte noch keinen Preisrutsch verursachen.
Die Wirtschaftsschwäche mit den Folgen Kurzarbeit und allenfalls Arbeitsplatzverlust sowie Geschäften in Schieflage kann Kreditnehmer in eine angespannte finanzielle Situation bringen. Extrem eng droht es zu werden, wenn veränderte Bewertungsgrundlagen die Gläubiger – im Fall des Eigenheimbesitzers meist eine Hypothekarbank – auf die Einhaltung neuer Belehnungskriterien pochen. Von Nachschusspflicht für Eigenkapital ist dann die Rede.
In den Hypothekarverträgen der meisten Banken gibt es im Kleingedruckten Hinweise dazu. Auslöser kann die Neubeurteilung des Objektwerts sein. Als eine Grundregel für einen Hypothekarvertrag gilt die Eigenfinanzierung der Liegenschaft von mindestens 20% durch den Käufer, Banken und Versicherer finanzieren den Hausbau oder Wohnungskauf zu maximal 80%.
Quelle: fuw.ch
