Auch ohne neues CO2-Gesetz: Viele Hausbesitzer müssen über die Bücher

Auch ohne neues CO2-Gesetz: Viele Hausbesitzer müssen über die Bücher

Wer meint, er sei nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes wieder frei bei der Wahl seiner Heizung, dürfte in vielen Fällen falschliegen. Jetzt kommen die kantonalen Regelungen zum Zug, und die sind zumindest auf kurze Sicht genauso strikt. In Zürich werden die Weichen demnächst gestellt.

 

Das Thema Heizungserneuerung lag bei den Eigentümern eines Mehrfamilienhauses in Zürich Wollishofen schon länger in der Luft. Vor einigen Wochen, an der ersten Stockwerkeigentümerversammlung seit Ausbruch der Pandemie, wurde der Hausverwalter erstmals konkret und sorgte gleich für etwas Nervosität: Zwar sei alles schwierig und komplex, informierte er die per Zoom versammelten Bewohner. Unter dem Strich laufe es aber wegen sich verschärfender Vorschriften darauf hinaus, dass die sechzehn Jahre alte Gasheizung vermutlich nur noch bis Ende Jahr ohne weitere Auflagen eins zu eins ersetzt werden könne.

 

Weit verbreiteter Handlungsbedarf

 

Warte man zu, was angesichts einer durchschnittlichen Lebensdauer einer solchen Anlage von rund zwanzig Jahren durchaus möglich wäre, müssten entweder zusätzliche energetische Massnahmen ergriffen oder auf eine Heizung gewechselt werden, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Für die Stockwerkeigentümer stand somit plötzlich ein Entscheid von beachtlicher finanzieller Tragweite an. Ähnlich geht es jedes Jahr Zehntausenden von Hausbesitzern. Noch immer sind rund 70% aller rund 1,8 Mio. Wohnliegenschaften im Land mit fossilen Brennstoffen geheizt, auch wenn in Neubauten heutzutage nur noch selten Gas- oder Ölheizungen installiert werden. 

Quelle: NZZ.ch

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