Keine Mehrheit für Geschäftsmietegesetz

Keine Mehrheit für Geschäftsmietegesetz

Nachdem der Nationalrat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz am 30. November 2020 mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt hat, ist der Ständerat am 2. Dezember erst gar nicht auf das Gesetz eingetreten – damit ist es definitiv vom Tisch.

 

Der Nationalrat folgte nach der Detailberatung mit seiner Ablehnung des Gesetzes der vorberatenden Rechtskommission, welche bereits beantragt hatte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Durchgesetzt hat sich eine Allianz aus SVP-, FDP-, der Mehrheit der Mitte-Fraktion und einigen GLP-Vertreterinnen und -Vertretern gegen die Stimmen der SP, der Grünen und der zur Mitte-Fraktion gehörende EVP.

 

Die Vorlage des Bundesrats sah vor, dass Mieter und Pächter, die im Frühjahr von einer behördlichen Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für diese Zeit nur 40% des Mietzinses bezahlen müssen – 60% sollten zulasten der Vermieterinnen und Vermieter gehen. Mit dem Gesetz würde rückwirkend in private Vertragsverhältnisse eingegriffen, begründete die bürgerliche Mehrheit ihre Ablehnung. Zudem würde die nun vorliegende Lösung zu Rechtsunsicherheit führen und der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Betriebe nicht Rechnung tragen.

 

Nach der Ablehnung im Nationalrat ist der Ständerat am 2. Dezember 2020 zum Schluss gelangt, erst gar nicht auf das Geschäft einzutreten. Damit ist das Gesetz nun definitiv vom Tisch.

Durch den Versuch der linken Politiker mit einem Gesetz in die Vertragsfreiheit einzugreifen, seien die gemäss des Monitorings des Bundesrates gut angelaufenen Verhandlungen zwischen Mietern und Vermietern gestoppt, da alle auf eine allfällige gesetzliche Lösung warten mussten. «Dieser unselige Zustand ist nun vorbei», kommentiert der SVIT Schweiz die Ablehnung des Gesetzes. Der SVIT Schweiz, der Bundesrat und das Bundesamt für Wohnungswesen fordern Vermieter und Mieter auf, die Verhandlungen wieder aufzunehmen.

 

Quelle: immobilienbusiness.ch

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